Adobe Freehand MX, Education, inkl. Zweitnutzungsrecht, TLP Lizenz, Win, Englisch (38003264AE01A00)
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Das Wichtigste im Überblick:
Produktinformationen ↓
Technische Daten ↓
Support ↓
Kundenbewertungen ↓
Adobe Freehand MX, EDU TLP Lizenz
Produktbeschreibung:
FreeHand MX bietet beeindruckende Werkzeuge für sämtliche Phasen der kreativen Gestaltung, Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten sowie zur Entwicklung von Storyboards. Vorhandene Inhalte lassen sich problemlos für den Einsatz in Print-Medien, im Web oder in Adobe Flash-Videos aufbereiten.
Die wichtigsten Funktionen:
Mehrere Attribute Machen Sie Ihre Designs und Illustrationen attraktiv wie nie, indem Sie eine beliebige Anzahl von Strich-, Füllungs- und Effektattributen auf ein einziges Vektor- oder Textobjekt anwenden. Dank dieser Funktion brauchen Sie nicht mehr mehrere Duplikate eines Objekts übereinander zu stapeln, um ein bestimmtes Erscheinungsbild zu erzielen. Updates lassen sich so schneller und einfacher vornehmen, da weniger Objekte zu verwalten sind.
Bedienfeld Objekt Objekt- und Texteigenschaften wie Strichtyp, Füllfarbe, Schriftart und Effekt lassen sich in einem übersichtlich aufgebauten Fenster überprüfen und ändern. Darüber hinaus können Sie im neuen Bedienfeld Objekt die Stapelung mehrerer Attribute lokal steuern, um komplexe Erscheinungsbilder zu erzielen. Durch Drag & Drop zwischen den Bedienfeldern Objekt und Stil können Sie Grafik- und Textstile erstellen, bearbeiten und neu definieren.
Live-Effekte Mehr gestalterische Freiheit durch Live-Effekte! Sie können komplexe Verzerrungen und Effekte einsetzen, ohne das Originalobjekt zu ändern. FreeHand MX bietet Vektoreffekte wie Biegen, Skizzieren und Transformieren sowie Rastereffekte wie Abschrägung, Schlagschatten und Verlaufstransparenz. Da im Bedienfeld Objekt die Stapelreihenfolge genau gesteuert werden kann, können Sie Effekte in jeder beliebigen Reihenfolge auf alle oder nur bestimmte Attribute des Objekts anwenden.
Live-Bearbeitung von Grafik-Primitiven Rechteckte, Ellipsen und Polygone lassen sich im Handumdrehen umformen, ohne dabei ihre Editierbarkeit zu verlieren. Sie können mühelos die Ecken von Rechtecken abrunden oder sie konkav oder konvex machen, Ellipsen in Bögen konvertieren und Polygone in Sterne mit einer änderbaren Anzahl von Punkten verwandeln.
Adobe Flash Integration Höhere Produktivität und effizientere Entwicklung von Macromedia Flash MX-Projekten. Ganze Projekte lassen sich in einem einzigen Dokument planen, auslegen und entwerfen. Jetzt können Sie sogar komplexere Macromedia Flash-Filme (SWFs) in FreeHand MX-Dokumente importieren, in Ihre Designs einbinden und dann erneut als SWF exportieren. Die importierten SWFs können bei Bedarf anhand der neuen Funktion zum Aufrufen und Bearbeiten in Macromedia Flash MX bearbeitet werden. Darüber hinaus lassen sich FreeHand MX-Dateien in Macromedia Flash MX öffnen und importieren.
Aktionswerkzeug Komplexe Macromedia Flash MX-Aktionen können per Drag & Drop auf Objekte, Symbole und Seiten angewendet werden. Sie können einfache Aktionen wie "Go To and Play" und "Go To and Stop" oder komplexere Verhalten wie "Get URL" oder "Load External Movie" zuordnen.
Verbindungslinienwerkzeug Mit dem Verbindungslinienwerkzeug können Sie rasch Informationsarchitekturen, Datenflüsse und Sitemaps darstellen. Sie brauchen nur mit dem Werkzeug zu ziehen, um Objekten dauerhafte Beziehungen zuzuordnen. Mithilfe von Verbindungslinienstilen können Sie das Erscheinungsbild von Verbindungslinien wie gewünscht anpassen und diese schnell anwenden.
Gestalterische Möglichkeiten Neue und verbesserte Werkzeuge und Funktionen zur optimalen Umsetzung Ihrer kreativen Vision. Mit dem Extrusionswerkzeug, mit dem sich Extrusionsattribute wie 3D-Rotation, Beleuchtung und gemeinsame Fluchtpunkte live steuern lassen, können Sie beeindruckte 3D-Effekte erzielen. Mit dem Mischwerkzeug können Sie per Drag & Drop Live-Mischungen erstellen und mit dem Radiergummi Pfade auf neue, natürliche Weise ändern. Darüber hinaus bietet FreeHand MX jetzt Alphakanal-Unterstützung für importierte Bitmaps.
Adobe Fireworks-Integration Effizienterer Arbeitsablauf bei der Grafikentwicklung dank verbesserter Integration mit Adobe Fireworks. Bei importierten Bitmaps können Sie mit einem einzigen Mausklick im FreeHand MX-Bedienfeld Objekt Fireworks öffnen, dort die gewünschten Änderungen durchführen und die aktualisierte Grafik dann zurück in FreeHand MX kopieren, ohne dass die in FreeHand MX auf die Grafik angewendeten Effekte oder Transformationen verloren gehen. Darüber hinaus können Sie FreeHand MX-Dateien direkt in Adobe Fireworks öffnen und importieren. Die Zuverlässigkeit und Editierbarkeit von Vektoren und Text ist jetzt besser als je zuvor.
Systemanforderungen:
FreeHand MX 11.0
Windows
- Pentium II 300 MHz+
- Windows 98SE, Windows ME, Windows NT 4 (Service Pack 6), Windows 2000, oder Windows XP
- 64 MB verfügbarer RAM (128 MB empfohlen)
- 70 MB verfügbarer Festplattenspeicher
- 16-Bit-Monitor mit einer Auflösung von 1024x768 Pixeln (Tausende von Farben)
- Adobe Type Manager 4 oder höher für den Einsatz von Type 1-Schriften (unter Windows 98,Windows Me, Windows NT 4)
- PostScript Level 2-kompatibler Drucker oder besser (empfohlen)
- CD-ROM-Laufwerk
Macintosh
- Power Mac G3+
- Mac OS ab Version 9.1, OS X ab Version 10.1
- 64 MB verfügbarer RAM (128 MB empfohlen)
- 70 MB verfügbarer Festplattenspeicher
- 16-Bit-Monitor mit einer Auflösung von 1024x768 Pixeln (Tausende von Farben)
- Adobe Type Manager 4 oder höher für den Einsatz von Type 1-Schriften (unter Windows 98,Windows Me, Windows NT 4)
- PostScript Level 2-kompatibler Drucker oder besser (empfohlen)
- CD-ROM-Laufwerk
- QuickTime 6 (OS 9.x)
FreeHand MX 11.0.2
Windows
- 600 MHz Intel Pentium III-Prozessor oder besser
- Windows 98 SE, Windows 2000, oder Windows XP
- 64 MB verfügbarer RAM (128 MB empfohlen)
- 100 MB verfügbarer Festplattenspeicher
- 16-Bit-Monitor mit einer Auflösung von 1024x768 Pixeln (Tausende von Farben)
- Adobe Type Manager 4 oder höher für den Einsatz von Type 1-Schriften (unter Windows 98,Windows Me, Windows NT 4)
- PostScript Level 2-kompatibler Drucker oder besser (empfohlen)
- CD-ROM-Laufwerk
Macintosh
- 500 MHz PowerPC G3-Prozessor
- Mac OS X 10.2.6
- 64 MB verfügbarer RAM (128 MB empfohlen)
- 70 MB verfügbarer Festplattenspeicher
- 16-Bit-Monitor mit einer Auflösung von 1024x768 Pixeln (Tausende von Farben)
- Adobe Type Manager 4 oder höher für den Einsatz von Type 1-Schriften (unter Windows 98,Windows Me, Windows NT 4)
- PostScript Level 2-kompatibler Drucker oder besser (empfohlen)
- CD-ROM-Laufwerk
- QuickTime 6 (OS 9.x)
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Bitte beachten Sie: Durch Sie entsiegelte Software-Pakete sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen!
Technische Daten
Produktbeschreibung: | FreeHand MX (v. 11) - Lizenz - 1 Benutzer | Produkttyp: | Lizenz | Kategorie: | Kreativitätsanwendung - Grafik- & Bildbearbeitung | Version: | 11 | Anzahl Lizenzen: | 1 Benutzer | Lizenzpreise: | Akademisch, Volumen / Stufe 1 (1+) | Lizenzprogramm: | Adobe Volume Licensing Transactional License Program (TLP) | Punktwert: | 100 Punkte | Plattform: | Windows | Sprache: | International English |
Dieses Produkt haben wir am Mittwoch, 09. Dezember 2009 in unseren Katalog aufgenommen.
Wichtige Informationen
Achtung: Adobe Volumenlizenzen (TLP/CLP) können nicht von Privatkunden lizenziert werden.
Legende & wichtige Bemerkungen:
- Damit wir die Bestellung bearbeiten können benötigen wir folgende Endkundendaten (Universität/Schule/schulische Einrichtung, Anschrift, Telefon, Email-Adresse).
- Nur Lizenz, kein Datenträger enthalten. Diesen können Sie auf der Adobe Lizenzwebseite (LWS) kostenlos downloaden oder optional als Mediakit kostenpflichtig dazu bestellen. Die Artikelnummer finden Sie oben in der Tabelle.
- Der Preis bezieht sich immer auf je ein Stück, eine Zweitinstallation für einen zusätzlichen PC oder Notebook desselben Anwenders ist möglich.
- Die Preisstaffel für Mehrplatzlizenzen können Sie oben unter Optionen auswählen und die gewünschte Stückzahl eintragen.
- EDU: Nur für Universitäten, Schulen, schulische Einrichtungen und gemeinnützige Einrichtungen. Als Berechtigungsnachweis senden Sie uns bitte nach dem Kauf Ihren Briefbogen mit Briefkopf und Schulstempel per E-Mail (vertrieb@future-x.de) oder Fax (+49 231 226194 99) zu. Von gemeinnützigen Einrichtungen benötigen wir als Nachweis eine aktuelle Befreiung von der Körperschaftssteuer.
Bezugsberechtig sind folgende Institutionen:
Anhand der folgenden Liste können Sie überprüfen, ob Ihre Einrichtung die günstigen Konditionen für Education-Produkte in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus haben staatliche und staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, Produkte im Rahmen spezieller Lizenzprogramme von Adobe zu beziehen.
- Staatlich anerkannte öffentliche, private oder konfessionelle allgemein- und berufsbildende Schulen sowie weiterführende Bildungsinstitute mit Vollzeitunterricht. Dazu gehören Grundschulen, Volksschulen, Hauptschulen, Mittelschulen, Real- und Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen, Sonderschulen, Berufsschulen, Fach- und Berufsakademien, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungsinstitute, Volkshochschulen und staatlich geführte oder subventionierte Umschulungszentren. Hinweis: Schullizenzen (School Site Licenses) sind für alle berechtigten staatlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen erhältlich (beschränkt auf jeweils einen Standort, d. h. eine Adresse). Sie dürfen weder weiterverkauft noch von Hochschulen, nicht staatlich anerkannten Schulen oder privaten Bildungsträgern genutzt werden.
- Verwaltungsabteilungen oder Aufsichtsgremien von Bildungseinrichtungen, die Software für den eigenen Bedarf erwerben möchten
- Verbände für Schüler, Studierende, Lehrer und Dozenten sowie andere Organisationen im Bildungssektor nach Ermessen von Adobe
- Weitere Bildungsstätten, sofern diese schriftlich von Adobe benannt und akzeptiert und noch nicht auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind
- Kliniken oder Krankenhäuser, die zu 100 Prozent Eigentum einer Bildungseinrichtung sind und unter deren Leitung stehen. Dies bedeutet, dass die Bildungseinrichtung alleiniger Eigentümer der Klinik oder des Krankenhauses ist und als solcher ein Kontroll- oder Aufsichtsrecht über den Betrieb hat.
- Forschungslabore, die als Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet wurden und als solche anerkannt sind und die im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit Lehrveranstaltungen abhalten, sofern sie eine Kopie ihrer Satzung vorlegen können, die das Verhältnis zur kontrollierenden Einrichtung belegt
- Körperschaften und Verbände, die rechtmäßig gegründet wurden und bestehen und deren Mitglieder oder Anteilseigner ausschließlich zugelassene oder anerkannte Schulen sind
- Weitere berechtigte Institutionen, wie auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt
Nicht berechtigt sind u. a. folgende Einrichtungen:
- Nicht staatlich anerkannte Schulen
- Kliniken oder Krankenhäuser, die nicht zu 100 Prozent Eigentum einer Bildungseinrichtung sind und unter deren Leitung stehen
- Fortbildungszentren oder Bildungsinstitute, die Bescheinigungen, Zeugnisse oder Diplome ausstellen (z. B. für Computer-Kurse oder berufliche Weiterbildung) und bei denen es sich nicht um staatlich anerkannte Bildungsstätten handelt, die staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten
- Andere nicht bezugsberechtigte Institutionen, sofern diese auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind
- Museen, religiöse Organisationen und Bibliotheken werden bei der Definition der gemeinnützigen Organisationen aufgeführt.
Gemeinnützige Einrichtungen:
Zu den berechtigten Einrichtungen zählen öffentliche Bibliotheken und Museen, karitative Essensausgaben, gemeinnützige lokale Organisationen, wohltätige Organisationen, die die unten genannten Kriterien erfüllen, Organisationen wie das Rote Kreuz, Amnesty International oder UNESCO sowie religiöse Organisationen, die staatlich anerkannte Bildungs- und Sozialprogramme durchführen.
Die Institutionen müssen ihren gemeinnützigen Status entsprechend den jeweils geltenden nationalen Gesetzen nachweisen.
Berechtigte gemeinnützige Organisationen
Anerkannte Einrichtungen mit Gemeinnützigkeitsstatus. Die Befreiung von der Körperschaftssteuer muss anhand aktueller Steuerbescheide nachgewiesen werden.**
Berechtigt sind Organisationen mit folgenden Zielen:
- Armutsbekämpfung
- Förderung von Bildung
- Förderung sozialer und gemeinschaftlicher Wohlfahrt
- Förderung von Kultur
- Förderung von Umweltschutz
*Ausgenommen sind TLP- und CLP-Schullizenzen. **Eine Website mit der Angabe „gemeinnützig“ ist kein ausreichender Nachweis.
Details finden Sie unter http://www.adobe.com/de/education.html
Kundenbewertungen
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Herstellerinformation
Weitere Informationen zu Garantiearten finden sie per Link oder direkt bei uns. Die angegebenen Herstellergarantien gelten innerhalb Österreichs. Die Kontaktdaten für den entsprechenden Garantieanspruch entnehmen Sie bitte unseren unten folgenden Herstellerinformationen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Adobe
Adobe Systems GmbH Georg-Brauchle-Ring 58 58 80992 München
Deutschland Garantiefälle können direkt über den Hersteller abgewickelt werden!Produktaktivierung: 0800 – 1817 490
Allgemeines: 069 – 5007 1855
Bemerkungen: Wenden Sie sich im Garantiefall direkt an uns:
0800 - 012 390 rma@future-x.at Mo – Fr von 8:30 bis 17 Uhr
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