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Software FAQ

Fragen und Antworten zum Thema Software

Was sind Vollversionen?
Unter einer Vollversion versteht man ein Computerprogramm, das in vollem Funktionsumfang zur Verfügung steht. Dies bedeutet aber nicht, dass der Nutzer das Recht hat, das Programm beliebig zu verwenden oder zu verbreiten. Im Gegensatz zur Vollversion steht eine eingeschränkte Version eines Programms. Dies kann eine Demo-Version sein oder ein Shareware-Produkt, das üblicherweise erst nach Bezahlung mit Hilfe eines Schlüssels zur Vollversion freigeschaltet werden kann.

Was sind Update-Versionen?
Eine Update-Version bezeichnet hingegen die neue Version einer Basissoftware, die zusätzliche Funktionen enthält. Diese Upgrades sind durch eine Änderung der Versionsnummer im Produktnamen gekennzeichnet. Zudem gibt es auch noch ein Cross-Upgrade, dabei erhält man eine Software zu Upgradebedingungen (z.B. günstigerer Preis), wenn man von einem Produkt, gegebenenfalls auch eines anderen Herstellers, auf ein anderes Produkt umsteigt.

Was sind Schul-/Academic-/Education- Versionen?
Es sind spezielle Versionen einer Software, die nur Schülern, Studenten und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Einschränkung ist in der Regel, dass diese Software nicht kommerziell, sondern nur für Lehrzwecke genutzt werden darf. Diese Versionen sind im Funktionsumfang nicht eingeschränkt.

Was sind Download- ESD Versionen?
Download- ESD (Electronic Software Delivery) ist der Fachbegriff für Software, die per E-Mail (Download) ausgeliefert wird. Das bedeutet, dass Sie als Kunde Ihre bestellte Software nicht auf die konventionelle Art vom Paketboten geliefert bekommen, sondern alle Informationen, die für die Installation und Lizenzierung notwendig sind, Sie per E-Mail erreichen. Diese E-Mail enthält den Download-Link der Software (inkl. Authentifizierungsdaten zum runterladen) und in der Regel die Seriennummer (Installation-Key), die Sie in manchen Fällen für die Installation und Registrierung beim Hersteller benötigen.

Was ist Lizenz-Software, was ist Volumenlizensierung?
Viele Hersteller bieten sogenannte Volumenlizensierungsprogramme an, die sich an Unternehmen richten, die in der Regel mehr als eine Lizenz benötigen und bei denen Einfachheit, Flexibilität und Kontinuität im Vordergrund stehen. Wenn Sie beispielsweise unterschiedliche Versionen benötigen oder auf Aktualität Wert legen, können Sie auf die verschiedenen Lizenzmodelle der jeweiligen Hersteller zurückgreifen.

Was sind sogenannte Bundle-/Vollversionspaket-Versionen?
Bundles oder sogenannte Vollversionspakete bestehen aus einer Vollversion eines Vorgängers / einer früheren Version und der aktuellen Update-Version. Sie sparen mit dieser Alternative viel Geld, denn wir bieten Ihnen diese Kombination preiswerter an als die aktuelle Vollversion.

Was und für wen sind System Builder (SB/OEM)-Versionen?
SystemBuilder (SB) / Original Equipment Manufacturer (OEM)- Produktversionen sind spezielle Software-Produkte, die über autorisierte Distributionspartner und den seriösen Fachhandel unter anderem an System Builder und Endkunden vertrieben werden. Die SB Produktversionen bieten zusätzlich auch Vorinstallations-Werkzeuge und Hilfe zur Vorinstallation. Technischer Support von Microsoft ist allerdings - im Unterschied zu den herkömmlichen Einzelhandelsprodukten - nicht kostenlos und wird, wenn das Produkt vorinstalliert auf einem PC erworben wurde, vom System Builder / Original Equipment Manufacturer geleistet.

Was ist der Unterschied zwischen (SB/OEM)-Versionen und Retail-/Box-Versionen?
Im Gegensatz zu den SB/OEM-Versionen dürfen die meisten Retail-/Box- oder auch Einzelhandelsversionen auf einem PC und Notebook gleichzeitig installiert werden, sofern das in der EULA erwähnt wird (bei allen MS Anwendungsprogrammen wie Office, Visio, Project etc. möglich). Sie erwerben zusätzlich Microsoft Installationssupport. Geht Ihnen ein Datenträger verloren oder wird dieser zerstört, erhalten Sie kostenlos Ersatz.

Gibt es ein Downgrade-Recht bei System Builder?
Ein Downgrade-Recht (Verwendung vorheriger Versionen der Software) gibt es bei den System Builder Versionen nur EULA-abhänging für Windows XP Professional und Windows Vista Business.

Hier z.B. für Windows XP Professional:

Endbenutzer erhalten die Lizenz für die Verwendung einer Kopie des Produkts. Endbenutzer, die Windows XP Professional als System Builder Produktversion erwerben, sind berechtigt, folgende Vorgängerversionen von Windows-Betriebssystemprodukten anstelle von Windows XP Professional zu verwenden:

Microsoft® Windows® 2000 Professional
Microsoft® Windows NT® 4
Microsoft® Windows® 98 (Second Edition)

Entscheidet sich der Endbenutzer für die Verwendung einer Vorgängerversion, sind - entsprechend der Windows XP Produkt-EULA - weder Microsoft noch der PC-Hersteller verpflichtet, dem Endbenutzer Kopien einer der Vorgängerversionen bereitzustellen noch dem Kunden Produkt-Support für PCs bereitzustellen, auf denen eine der Vorgängerversionen installiert ist. Entscheidet sich der Endbenutzer für die Verwendung einer Vorgängerversion, ist der Endbenutzer nicht berechtigt, mehrere Versionen gleichzeitig zu verwenden und seine Kopie von Windows XP Professional an Dritte weiterzugeben. Der Endbenutzer ist jedoch berechtigt, Windows XP Professional auf dem lizenzierten PC erneut zu installieren, vorausgesetzt, die Windows-Vorgängerversion (Downgrade) wurde zuvor vom PC entfernt.

Ist eine Zweitkopie für Nutzung auf dem Notebook/Laptop möglich?
Der aktuelle Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungsprodukte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz:

"Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen."

Falls Ihr EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihr EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der im EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen. Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten. Für Betriebssystemsoftware gilt die Gewährung einer Zweitkopie in keinem Fall.

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